Teenager

Rechtliche Themen

Wann muss oder darf ich die Eltern informieren?

Grundsätzlich gilt die ärztliche Schweigepflicht auch für die Behandlung von Mädchen unter 18. Das Geheimhaltungsinteresse des jungen Mädchens hat, wenn ich sie als einwilligungsfähig eingestuft habe, Vorrang gegenüber dem elterlichen Informationsbedürfnis. Erscheint mir die Minderjährige nicht einwilligungsfähig, dann fällt die ärztliche Schweigepflicht weg.

Die häufigst gestellte Frage zu diesem Thema ist die Frage ob die Pille auch ohne Zustimmung der Eltern verordnet werden darf.

  • Unter 14 Jahren: Einwilligungsfähigkeit meist nicht gegeben
  • 14 – 16 Jahre: Einwilligungsfähigkeit ist oft möglich
  • 16 – 18 Jahre: Einwilligungsfähigkeit fast immer gegeben

D.h. bei über 16-jährigen Mädchen spricht oft nichts dagegen die Pille auch ohne Zustimmung der Eltern zu verordnen.

Bisher kamen in meiner Praxis bei Mädchen unter 16 Jahren meistens die Mütter mit zum Gespräch, so dass für alle klar erkennbar wurde dass die Zustimmung vorliegt.

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